Kevin Ludwig, Einzelunternehmer, Geschäftsbezeichnung KL, Donaustraße 11, 72555 Metzingen (nachfolgend „KL“)
Teil A: Allgemeines
1. Geltung
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen KL und seinen Kunden. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Teil A gilt für jeden Vertrag. Welche der Teile B bis D zusätzlich gelten, ergibt sich aus der Art der jeweiligen Angebotsposition:
- Teil B für Positionen zum Festpreis,
- Teil C für Positionen nach Aufwand, Stundenkontingente und laufende Beratung,
- Teil D für Hosting, Webanalyse und Wartung.
Ein Angebot kann Positionen aller Arten enthalten. Jede Position ist im Angebot entsprechend gekennzeichnet.
1.3 Maßgeblich ist die Fassung dieser Bedingungen, auf die das Angebot verweist. Für Folgeaufträge, auch formlose wie Aufträge per E-Mail, gilt die zuletzt einbezogene Fassung, bis eine neue Fassung einbezogen wird. Fehlt einem Folgeauftrag die Kennzeichnung nach Ziffer 1.2, gilt Teil B, wenn ein Festpreis vereinbart ist, sonst Teil C.
1.4 Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit KL ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn KL in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
2. Vertragsschluss und Rangfolge
2.1 Angebote von KL sind 14 Tage ab Angebotsdatum bindend, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots in Textform zustande. Termine im Angebot setzen voraus, dass der Kunde innerhalb dieser Frist annimmt und die Zahlung nach Ziffer 16.1 rechtzeitig leistet. Andernfalls nennt KL neue Termine.
2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- die Positionstexte des Angebots,
- Anlagen zum Angebot, etwa Leistungsbeschreibungen oder Feststellungen zum Ist- und Soll-Zustand,
- die Teile B bis D dieser Bedingungen,
- Teil A dieser Bedingungen.
In Fragen des Datenschutzes geht die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung allen anderen Regelungen vor.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen, die dort weder genannt noch ausdrücklich ausgeschlossen sind, gelten als nicht beauftragt.
3.2 Weist eine Position aus, was sie nicht umfasst, ist diese Aufzählung abschließend. Solche Leistungen erbringt KL nur auf Grundlage eines gesonderten Angebots oder einer Vereinbarung nach Ziffer 5.
3.3 KL erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche Bewertung von Inhalten, Rechtstexten, Einwilligungs- und Tracking-Konfigurationen, Preisangaben und Barrierefreiheit obliegt dem Kunden. KL setzt die Vorgaben des Kunden technisch um.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde stellt Inhalte, Daten, Zugänge und Informationen, die KL für die Leistung benötigt, rechtzeitig und vollständig bereit. Vor Arbeiten von KL an Systemen des Kunden sichert der Kunde seine Daten, soweit nicht KL die Sicherung nach dem Angebot übernimmt.
4.2 Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Freigaben und Rückmeldungen erteilt er in Textform innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Bereitstellung, soweit das Angebot keine andere Frist nennt. Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.
4.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich Termine entsprechend. Nachweislicher Mehraufwand wird nach vorheriger Information nach Aufwand abgerechnet.
4.4 Der Kunde stellt sicher, dass die Inhalte, die er bereitstellt oder freigibt, rechtmäßig sind und er über die erforderlichen Rechte verfügt. Er stellt KL von Ansprüchen Dritter und von Maßnahmen von Behörden frei, die auf solchen Inhalten beruhen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. KL informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt die Abwehr mit ihm ab.
4.5 Gerät der Kunde mit einer Mitwirkung in Annahmeverzug, kann KL eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen. Holt der Kunde die Mitwirkung trotz einer angemessenen Frist mit Kündigungsandrohung nicht nach, kann KL den Vertrag nach § 643 BGB kündigen. Ruht ein Projekt aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, länger als sechs Wochen, kann KL für die bis dahin erbrachten Leistungen eine Abschlagszahlung nach § 632a BGB verlangen.
5. Änderungen
5.1 Änderungswünsche teilt der Kunde in Textform mit. KL nennt die Auswirkungen auf Vergütung und Termine. Die Änderung wird verbindlich, wenn beide Parteien ihr in Textform zustimmen. Bis dahin arbeitet KL im ursprünglichen Umfang weiter.
5.2 Je Festpreisposition sind zwei Korrekturschleifen enthalten, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Eine Korrekturschleife ist eine gebündelte Rückmeldung zu Gestaltung oder Inhalt einer bereitgestellten Leistung vor der Abnahme. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand abgerechnet. Die Beseitigung von Mängeln ist keine Korrekturschleife und wird nicht gesondert vergütet.
6. Termine und höhere Gewalt
6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung jedes Termins ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden nach Ziffer 4.
6.2 Höhere Gewalt und sonstige Umstände, die keine Partei zu vertreten hat, verschieben betroffene Termine um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Die Parteien informieren einander unverzüglich. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen. Erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
7. Vergütung und Zahlung
7.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Im Verzug schuldet er Zinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. KL stellt Rechnungen elektronisch, etwa per E-Mail.
7.3 Kosten Dritter, etwa für Software, Plattformen, Domains, Lizenzen oder KI-Dienste, trägt der Kunde. Soweit möglich, schließt der Kunde die Verträge mit den Dritten selbst ab. KL wird nicht Vertragspartner von Dritten, deren Leistungen der Kunde bezieht, und übernimmt keine Zusicherung über die Höhe solcher Kosten.
7.4 Ist der Kunde in Verzug, kann KL die Arbeiten an dem betroffenen Vertrag nach Ankündigung mit einer Frist von sieben Tagen bis zum Zahlungseingang einstellen, außer bei geringfügigem Rückstand oder berechtigter Zurückhaltung wegen eines Mangels. Hosting und Webanalyse stellt KL erst ein, wenn der Kunde länger als 14 Tage in Verzug ist und KL die Einstellung mit einer Frist von weiteren 14 Tagen angekündigt hat. Die Vergütung ist auch während der Einstellung zu zahlen; Terminverschiebungen gehen nicht zu Lasten von KL.
7.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Forderungen wegen Mängeln oder wegen der Kosten der Fertigstellung aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
7.6 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von KL auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann KL weitere Leistungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheit abhängig machen. Leistet der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist weder das eine noch das andere, kann KL von dem betroffenen Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen.
8. Subunternehmer
KL darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen. KL bleibt für deren Leistung verantwortlich, verpflichtet sie zur Vertraulichkeit nach Ziffer 12 und lässt sich von ihnen die Nutzungsrechte einräumen, die KL dem Kunden nach Ziffer 10 einräumt.
9. Einsatz von KI-Werkzeugen
9.1 KL setzt bei der Entwicklung KI-gestützte Werkzeuge ein und gibt Daten des Kunden dabei nur weiter, soweit es für die Aufgabe erforderlich ist, und nur an Anbieter, die sie nicht zum Training verwenden. Personenbezogene Daten verarbeitet KL mit KI-Werkzeugen nur, soweit die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Anbieter nennt. Der Kunde kann der Verarbeitung bestimmter Daten widersprechen; Mehraufwand gilt als Änderung nach Ziffer 5.
9.2 KI-gestützte Verfahren, die Teil der Leistung sind, etwa Pipelines oder Bots, laufen über das Konto und auf Kosten des Kunden.
9.3 Inhalte, die solche Verfahren erzeugen, sind Vorschläge. Der Kunde prüft sie vor Veröffentlichung oder Verwendung. Die rechtliche Zulässigkeit freigegebener Inhalte liegt in der Verantwortung des Kunden.
10. Nutzungsrechte und Quellcode
10.1 An den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Position ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, sie zu nutzen, zu bearbeiten und durch Dritte betreiben, warten und weiterentwickeln zu lassen. Übertragbar ist es nur zusammen mit dem Unternehmen oder Projekt des Kunden. Ein Verkauf oder eine Lizenzierung als eigenständiges Produkt ist nicht gestattet. Ausschließliche Rechte erhält der Kunde nur, wenn das Angebot dies vorsieht.
10.2 Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Arbeitsergebnisse vorläufig nutzen. Ist der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung einer Position länger als 30 Tage in Verzug, kann KL nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen die vorläufige Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Position in Textform widerrufen. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Zahlung wegen eines Mangels berechtigt zurückhält.
10.3 Software, Bausteine, Werkzeuge und Vorlagen, die KL unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder schon vor dem Auftrag projektübergreifend eingesetzt hat, bleiben bei KL. Soweit sie in Arbeitsergebnisse einfließen, erhält der Kunde daran mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den Betrieb und die Weiterentwicklung des jeweiligen Projekts. Es besteht nach Vertragsende fort und ist nur zusammen mit dem Projekt übertragbar. Ein Vertrieb oder eine Nutzung außerhalb des Projekts ist nicht gestattet.
10.4 Für Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzen. KL wählt sie so, dass sie der vereinbarten Nutzung nicht entgegenstehen und keine Offenlegung von Quellcode des Kunden verlangen, und übergibt auf Verlangen eine Liste. Lizenzen für kostenpflichtige Komponenten Dritter erwirbt der Kunde auf eigenen Namen.
10.5 Betreibt der Kunde das Arbeitsergebnis selbst, übergibt KL den Quellcode mit der Abnahme. Betreibt KL es nach Teil D, bleibt der Quellcode während der Laufzeit bei KL und wird übergeben, wenn Hosting und Wartung enden, KL den Betrieb einstellt oder wesentliche Leistungen trotz einer Frist von 30 Tagen nicht erbringt. Übergeben wird die produktive Fassung mit Versionsverlauf, Build-Anleitung und Konfiguration, einschließlich der Bausteine nach Ziffer 10.3, soweit das Projekt ohne sie nicht lauffähig ist. Ist eine fällige Vergütung nicht bezahlt und der Rückstand nicht geringfügig, kann KL die Übergabe bis zur Zahlung zurückhalten, außer der Kunde hält die Zahlung wegen eines Mangels berechtigt zurück. Das Angebot kann anderes bestimmen.
10.6 Dienste, die KL auf eigener Infrastruktur bereitstellt und nicht für den Kunden individuell entwickelt hat, umfassen keinen Quellcode. Der Kunde erhält auf Verlangen einen Export seiner Daten. Stellt KL einen solchen Dienst ein, kündigt KL dies drei Monate vorher an; der Kunde kann dann zum Einstellungszeitpunkt kündigen und erhält Vorauszahlungen anteilig zurück.
10.7 Der Kunde darf den Code von KL nicht über das gesetzlich erlaubte Maß hinaus dekompilieren, zurückentwickeln oder analysieren.
10.8 KL darf Know-how, Verfahren und Bausteine weiter nutzen. Individuell erstellte Arbeitsergebnisse darf KL in anderen Projekten weiterverwenden, wenn Inhalte, Daten, Marken, kundenspezifische Gestaltung und Geschäftsgeheimnisse des Kunden entfernt sind. Als Open Source veröffentlicht KL nur allgemeine Komponenten, die keinen Bezug zum Kunden erkennen lassen. Bei ausschließlichen Rechten des Kunden braucht KL für die Weiterverwendung seine Zustimmung.
10.9 Soweit Arbeitsergebnisse mit KI-Werkzeugen entstehen und deshalb keinem Schutzrecht unterliegen, räumt KL Rechte nur ein, soweit solche bestehen. Eine Zusicherung über die Schutzfähigkeit der Arbeitsergebnisse übernimmt KL nicht.
10.10 Die Arbeitsergebnisse von KL sind bei vertragsgemäßer Nutzung frei von Rechten Dritter, die dieser Nutzung entgegenstehen; eine Garantie ist das nicht. Macht ein Dritter Ansprüche geltend, informiert der Kunde KL unverzüglich, überlässt KL soweit möglich die Abwehr und erkennt nichts ohne Zustimmung an. KL kann die Ergebnisse ändern, ersetzen oder das nötige Recht verschaffen. Im Übrigen gelten Ziffer 11 und 16. Für Inhalte und Vorgaben des Kunden gilt das nicht.
11. Haftung
11.1 KL haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. Eine Garantie übernimmt KL nur, wenn sie in Textform ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Für den Verlust von Daten haftet KL bei leichter Fahrlässigkeit nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre. Das gilt nicht für Daten, die ausschließlich auf der Infrastruktur von KL liegen und die der Kunde nicht mit zumutbarem Aufwand selbst sichern kann, und nicht, soweit KL die Datensicherung übernommen hat.
11.5 Dienste, die der Kunde selbst bezieht, etwa Shop-Systeme, Content-Management, Domains oder KI-Anbieter, sind nicht Teil der Leistung von KL; für ihre Störungen oder Änderungen haftet KL nur bei Verletzung eigener Pflichten. Anbieter, die KL für Teil D einsetzt, sind Erfüllungsgehilfen von KL; für sie gilt diese Ziffer 11 und für die Verfügbarkeit Ziffer 19.
11.6 KL schuldet keine bestimmten Platzierungen, Reichweiten, Umsätze oder Conversion-Raten, weder in Suchmaschinen noch in sozialen Netzwerken oder KI-Assistenten.
11.7 Ansprüche des Kunden auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, die nicht unter Ziffer 11.1 fallen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Mängelansprüche bei Leistungen nach Teil B gilt Ziffer 16.2.
11.8 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von KL.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und sonstige erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Weitergeben dürfen sie sie nur an Mitarbeiter, Subunternehmer, Berater und, im Umfang von Ziffer 9.1, an Anbieter von KI-Werkzeugen, soweit diese sie benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig bereits bekannt waren oder offengelegt werden müssen. Quellcode von KL ist vertrauliche Information des Kunden nur, soweit er dessen Daten, Inhalte oder Geschäftsgeheimnisse enthält. Die Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse, solange diese geheim sind.
12.2 Bausteine, Werkzeuge, Prompts und Verfahren von KL sind vertrauliche Informationen von KL, auch wenn der Kunde sie erhält. Der Kunde darf sie Dritten zugänglich machen, die das Projekt für ihn betreiben oder weiterentwickeln, wenn er sie zur Vertraulichkeit verpflichtet.
12.3 Zugangsdaten nutzt KL nur für den vereinbarten Zweck. Nach Vertragsende werden sie auf Wunsch des Kunden gelöscht oder deaktiviert.
12.4 Verarbeitet KL personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von KL. Das gilt für alle Teile dieser Bedingungen, auch für Zugriffe als Administrator auf Systeme des Kunden, für Fehlersuche und Wartung. KL beginnt solche Verarbeitungen erst, wenn die Vereinbarung abgeschlossen ist.
12.5 Bei Vertragsende gibt KL alle Administrationsrechte an Diensten des Kunden zurück, übergibt die von KL angelegten Zugangsdaten und entfernt eigene Zugänge, soweit der Kunde sie nicht weiter wünscht. KL bestätigt dies auf Verlangen in Textform.
13. Referenz
KL darf den Kunden nach Abschluss des Projekts oder Beginn des Betriebs mit Namen und Logo als Referenz nennen, öffentlich sichtbare Ergebnisse zeigen und Art und Umfang der Leistung beschreiben. KL darf im Impressum oder in der Fußzeile der Website einen unauffälligen Hinweis auf KL mit Link setzen. Preise und vertrauliche Informationen sind ausgenommen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. KL entfernt den Hinweis dann innerhalb von 14 Tagen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von KL. Sind beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von KL. Das gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. KL kann den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden verklagen.
14.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für KL insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage in Verzug ist und eine Nachfrist von 14 Tagen verstreichen lässt oder rechtswidrige Inhalte trotz Aufforderung nicht entfernt. Hat der Kunde den Grund zu vertreten, kann KL Schadensersatz verlangen; Vorauszahlungen für die Zeit nach Vertragsende werden darauf angerechnet. Sonst erstattet KL sie anteilig. Ziffer 10.5 und 23.3 gelten entsprechend.
14.6 Kann KL die Leistungen wegen Tod oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit von Kevin Ludwig nicht mehr erbringen, erhält der Kunde unverzüglich den Quellcode nach Ziffer 10.5, seine Daten und die Zugänge zu seinen Diensten. KL hält dafür einen Notfallplan vor.
14.7 KL darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf eine Gesellschaft übertragen, an der Kevin Ludwig mehrheitlich beteiligt ist und die er führt. KL teilt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
14.8 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von KL in Textform abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
Teil B: Leistungen zum Festpreis
15. Gegenstand und Abnahme
15.1 Leistungen zum Festpreis, einschließlich Audits und Prüfberichten, erbringt KL als Werkvertrag. Geschuldet ist das im Angebot beschriebene Ergebnis.
15.2 Ein Festpreis beruht auf den im Angebot ausdrücklich genannten Annahmen, etwa zu Zulieferungen, Systemen und Mitwirkung des Kunden. Trifft eine Annahme nicht zu, nennt KL den Mehrpreis mit kurzer Begründung und arbeitet an den betroffenen Teilen nach Zustimmung des Kunden weiter. Lehnt er ab, können beide die Position kündigen; KL rechnet die geleisteten Stunden zum Stundensatz ab, höchstens bis zum Festpreis, abzüglich gezahlter Abschläge. Was KL bei Angebotsabgabe erkennen musste, begründet keinen Mehrpreis.
15.3 Ein Audit gibt den Stand zum Zeitpunkt der Prüfung wieder. Es prüft den im Angebot beschriebenen Umfang anhand der Informationen und Zugänge, die KL zur Verfügung stehen. Ein Audit stellt fest, was bei der vereinbarten Prüftiefe erkennbar ist. Es sagt nicht zu, dass keine weiteren Schwachstellen oder Mängel bestehen.
15.4 Die Abnahme erfolgt positionsweise. KL stellt die fertiggestellte Leistung zur Abnahme bereit und setzt eine Prüffrist von zehn Arbeitstagen. KL weist bei der Bereitstellung in Textform auf die Prüffrist und auf die Folgen eines Schweigens hin. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Prüffrist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.
15.5 Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
15.6 Nimmt der Kunde eine Leistung produktiv und nicht nur zu Testzwecken in Betrieb, gilt sie zehn Arbeitstage nach Beginn der produktiven Nutzung als abgenommen, sofern er nicht zuvor die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert hat. Rechte wegen unwesentlicher Mängel, die der Kunde in Textform gerügt hat, bleiben vorbehalten.
16. Zahlung, Mängel und Kündigung
16.1 Soweit das Angebot nichts anderes vorsieht, sind 30 % des gesamten Festpreises bei Auftragserteilung fällig, als Abschlag für Konzeption und Reservierung der Kapazität; KL beginnt nach Zahlungseingang. Je Position werden 40 % bei Bereitstellung zur Abnahme und 30 % nach Abnahme fällig. Abschläge werden angerechnet, bei vorzeitigem Vertragsende abgerechnet und ein Überschuss erstattet. Die Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
16.2 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen der Ziffer 11.1.
16.3 Bei Mängeln leistet KL nach eigener Wahl durch Beseitigung oder Neuherstellung Nacherfüllung. Der Kunde beschreibt den Mangel so, dass er sich nachvollziehen lässt.
16.4 Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung beruht auf:
- Änderungen, die der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte nach der Bereitstellung vorgenommen haben,
- Änderungen, Versionswechseln oder der Einstellung von Leistungen Dritter nach der Abnahme, soweit der Kunde diese Leistungen selbst bezieht oder KL sie nicht schuldet,
- unrichtigen oder unvollständigen Zulieferungen des Kunden, soweit KL deren Fehler nicht erkennen musste.
Die Pflicht von KL zu Anpassungen im Rahmen gebuchter Wartung nach Ziffer 22.1 bleibt unberührt.
16.5 Kündigt der Kunde nach § 648 BGB, kann KL die vereinbarte Vergütung verlangen. KL muss sich anrechnen lassen, was KL infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass KL danach 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen. Rechte erhält der Kunde nach Ziffer 10 an den bezahlten Leistungsständen.
16.6 Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht besteht oder nicht auf einer Leistung von KL beruht, kann KL den Aufwand für Prüfung und Beseitigung nach Aufwand berechnen, wenn der Kunde dies erkannt hat oder bei zumutbarer Prüfung in seinem eigenen Bereich hätte erkennen können. Gleiches gilt für Störungsmeldungen nach Ziffer 22.3.
Teil C: Leistungen nach Aufwand
17. Gegenstand und Abrechnung
17.1 Leistungen nach Aufwand, Stundenkontingente und laufende Beratung erbringt KL als Dienstvertrag. Geschuldet ist die sorgfältige Tätigkeit, kein bestimmter Erfolg. Eine Abnahme findet nicht statt.
17.2 KL rechnet monatlich in Einheiten von 15 Minuten ab. Die Zeit wird je Thema und Tag zusammengezählt und auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Die Abrechnung enthält eine Aufstellung je Thema. Maßgeblich ist der im Angebot genannte Stundensatz, ohne Angebot der zuletzt vereinbarte. Einwendungen gegen die Aufstellung erhebt der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform. Danach gilt die Aufstellung als genehmigt; KL weist in jeder Rechnung auf diese Folge hin.
17.3 Zeichnet sich ab, dass ein vereinbarter Rahmen oder ein Kontingent nicht ausreicht, informiert KL vor der Weiterarbeit. Eine Erweiterung erfolgt nur nach Freigabe in Textform.
17.4 Ein Kontingent deckt nur die im Angebot genannten Themen ab. Nicht genutzte Stunden eines Monatskontingents gehen in den Folgemonat über und verfallen danach ersatzlos. Ein Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Stunden besteht nicht.
17.5 Verträge mit monatlich wiederkehrender Vergütung haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Danach können beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. KL kann den Stundensatz solcher Verträge frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn oder der letzten Anpassung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform anpassen. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
Teil D: Hosting, Webanalyse und Wartung
18. Gegenstand
18.1 KL hostet ausschließlich Websites und Anwendungen, die KL entwickelt hat oder betreut. KL stellt sie, einschließlich KI-Agenten, auf der im Angebot genannten Hosting-Plattform bereit und betreibt die Webanalyse auf eigenen Servern in der EU, jeweils im Umfang des Angebots.
18.2 Domains, DNS-Einträge und Konten bei Diensten wie Content-Management-Systemen bleiben auf den Namen und im Konto des Kunden. Der Kunde ist Inhaber und Vertragspartner des jeweiligen Anbieters. Richtet KL diese Dienste ein oder verwaltet sie als Administrator, handelt KL im Auftrag des Kunden. Verlängerung und Bezahlung von Domains und Konten obliegen dem Kunden.
18.3 Der Kunde erhält Zugang zu seiner Auswertung in der Webanalyse und kann seine Analysedaten jederzeit exportieren. Eine Datensicherung der Analysedaten durch KL ist nur mit gebuchter Wartung nach Ziffer 22 enthalten.
19. Verfügbarkeit
19.1 Websites und Anwendungen laufen auf der im Angebot genannten Plattform; ihre Verfügbarkeit entspricht der dieser Plattform, eine eigene Prozentzusage gibt KL nicht. KL überwacht die Erreichbarkeit und beseitigt Störungen im eigenen Einflussbereich unverzüglich. Minderung macht der Kunde durch Rückforderung geltend.
19.2 Die Webanalyse ist im Jahresmittel zu 98 % verfügbar. Nicht eingerechnet werden Wartungsfenster, die KL mindestens drei Arbeitstage vorher ankündigt, zwischen 20 und 7 Uhr legt und die zusammen vier Stunden je Kalendermonat nicht überschreiten, sowie Störungen im Netz oder Rechenzentrum des Serveranbieters, die KL nicht zu vertreten hat. Fällt die Webanalyse aus, bleibt die Website erreichbar. Besuche, die während eines Ausfalls nicht erfasst wurden, werden nicht nachträglich erhoben.
19.3 Weitergehende Verfügbarkeitszusagen gelten nur, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt.
19.4 Eine Haftung von KL ohne Verschulden für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
20. Inhalte, Sperrung und Datenschutz
20.1 Für Inhalte, Rechtstexte und Datenschutzhinweise ist der Kunde verantwortlich. Nicht gestattet sind rechtswidrige Inhalte sowie Spam, Phishing, Schadsoftware, Angriffe und eine Belastung der Infrastruktur über die vereinbarte Nutzung hinaus. KL darf Websites, Anwendungen oder einzelne Inhalte vorübergehend sperren, wenn KL von solchen Inhalten oder Nutzungen Kenntnis erlangt, eine Behörde es anordnet oder eine akute Sicherheitslücke Dritte oder die Infrastruktur gefährdet, beschränkt auf das Erforderliche. Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, ist die Vergütung weiter zu zahlen.
20.2 Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nimmt KL über die Kontaktstelle im Impressum entgegen, bestätigt den Eingang und prüft sie zügig und objektiv; es entscheidet ein Mensch. Vor einer Sperre hört KL den Kunden an, bei Gefahr im Verzug danach. KL begründet jede Sperre gegenüber dem Kunden in Textform mit Art, Umfang, Dauer, Tatsachen, Grundlage und Rechtsbehelfen und informiert den Hinweisgeber über die Entscheidung und die Rechtsbehelfe. Beide können widersprechen; KL prüft dann erneut.
20.3 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind dort abschließend benannt.
20.4 KL informiert den Kunden unverzüglich in Textform über Sicherheitsvorfälle, die seine Website, Anwendung oder Daten betreffen, und über die ergriffenen Maßnahmen.
21. KI-Agenten
21.1 Zugänge zu KI-Modellen stellt der Kunde mit eigenem Konto und eigenem Schlüssel. Die Kosten der Modellnutzung trägt er unmittelbar gegenüber dem Modellanbieter.
21.2 Rechenzeit und Datenverkehr sind mit der Pauschale der im Angebot genannten Stufe abgegolten; darüber gilt die nächste Stufe, oberhalb der höchsten Stufe berechnet KL die Plattformkosten zuzüglich des im Angebot genannten Aufschlags. KL setzt ein Ausgabenlimit, informiert ab 80 % und pausiert den Agenten bei Erreichen, bis der Kunde eine Erhöhung freigibt.
21.3 Die Parteien gehen davon aus, dass der Kunde, der den Agenten unter eigenem Namen einsetzt, Anbieter und Betreiber im Sinne der KI-Verordnung ist. KL baut den Hinweis auf die KI-Interaktion und die Kennzeichnung erzeugter Inhalte ein, soweit Art. 50 der KI-Verordnung das verlangt; weitere Pflichten setzt KL auf Weisung als Änderung nach Ziffer 5 um.
21.4 Ziffer 9.3 gilt entsprechend.
22. Wartung
22.1 Wartung erbringt KL nur, wenn der Kunde die Wartungspauschale gebucht hat. Sie umfasst:
- das Einspielen von Sicherheitsupdates für Framework und Abhängigkeiten,
- die Prüfung von Website oder Anwendung auf Funktion nach solchen Updates,
- die tägliche Datensicherung der Analysedaten mit einer Aufbewahrung von sieben Tagen und regelmäßigem Test der Wiederherstellung,
- Anpassungen, die Änderungen der eingesetzten Dienste erfordern, soweit sie geringen Umfang haben.
22.2 Nicht enthalten sind neue Funktionen, Änderungen an Gestaltung oder Inhalten sowie größere Anpassungen. Diese rechnet KL nach Aufwand oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots ab.
22.3 KL bearbeitet Störungsmeldungen werktags im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn das Angebot sie nennt.
22.4 Ohne Wartung spielt KL keine Updates ein und übernimmt keine Sicherung der Analysedaten. Bei einer kritischen Sicherheitslücke informiert KL den Kunden und bietet die Behebung nach Aufwand an; nimmt er nicht binnen fünf Arbeitstagen an, darf KL die betroffene Website oder Anwendung nach Ziffer 20.1 sperren. Bei Gefahr im Verzug darf KL selbst updaten und bis zu zwei Stunden zum Stundensatz berechnen. Für Schäden aus einem nicht angenommenen Update haftet KL nicht; Ziffer 11.1 bleibt unberührt.
23. Laufzeit, Preisanpassung und Vertragsende
23.1 Hosting, Webanalyse und Wartung laufen zwölf Monate ab Bereitstellung und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht drei Monate vor Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Die Vergütung ist jährlich im Voraus fällig. Für einen Wechsel des Anbieters nach dem Data Act gilt eine Ankündigungsfrist von zwei Monaten und danach ein Übergangszeitraum von bis zu 30 Tagen; der Vertrag endet mit Abschluss des Wechsels. Will der Kunde nicht wechseln, sondern nur löschen lassen, endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Endet er so vorzeitig, zahlt der Kunde die Vergütung bis Laufzeitende abzüglich ersparter Aufwendungen, höchstens für sechs Monate; ein geringerer Nachteil kann nachgewiesen werden, zu viel Gezahltes erstattet KL.
23.2 KL kann die Vergütung zum Beginn eines Verlängerungszeitraums anpassen, soweit sich die Kosten der eingesetzten Anbieter oder die Kosten für den Betrieb seit der letzten Festsetzung geändert haben. Sinken diese Kosten, senkt KL die Vergütung entsprechend. KL teilt die Anpassung mit kurzer Begründung mindestens vier Monate vor Laufzeitende in Textform mit. Der Kunde kann dann bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist kündigen.
23.3 Bei Vertragsende übergibt KL den Quellcode nach Ziffer 10.5, einen Export der Analysedaten und aller weiteren Daten des Kunden in einem gängigen, maschinenlesbaren Format sowie die Zugangs- und Administrationsrechte an Diensten des Kunden. Diese Leistungen sind in der Vergütung enthalten. Weitergehende Unterstützung, etwa die Einrichtung beim neuen Anbieter, rechnet KL nach Aufwand ab, soweit das Gesetz dies zulässt.
23.4 30 Tage nach Vertragsende löscht KL die Website, die Analysedaten und die Protokolle von KI-Agenten des Kunden auf der eigenen Infrastruktur, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Datensicherungen werden mit ihrem regulären Ablauf gelöscht, spätestens nach weiteren 30 Tagen.
23.5 Beim Wechsel übergibt KL alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer bereitgestellt oder erzeugt haben, einschließlich Quellcode und Konfiguration nach Ziffer 10.5, unterstützt mit den nötigen Informationen und weist auf bekannte Risiken für die Fortführung hin. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal verlängern. KL bestätigt die Beendigung in Textform. Der Kunde kann die Daten bis 30 Tage nach dem Übergangszeitraum abrufen; danach löscht KL sie innerhalb von 30 Tagen nach Ziffer 23.4. Wechselentgelte erhebt KL bis zum 11.01.2027 nur in Höhe der direkten Kosten, danach nicht mehr.